Beitragsgestaltung

Wichtige Informationen für alle Mitglieder zur Beitragsgestaltung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte teilen Sie mir immer folgende Änderungen mit:

  • Wechsel der Bankverbindung
  • evtl. Arbeitslosigkeit: Beginn und Ende
  • Erziehungsurlaub / Beurlaubung
  • Teilzeit: Stundenmaß
  • Versetzung in den Ruhestand / Altersteilzeit
  • Beförderungen

Nur so kann Ihr monatlicher Mitgliedsbeitrag genau berechnet und Nachzahlungen/Überzahlungen vermieden werden. Legen Sie bitte bei Beurlaubung und Teilzeit einen Nachweis mit Dauer und Stundenmaß vor! Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % des Grundgehaltes. Er wird im Quartal eingezogen.

Paul Hörmann MLLV-Schatzmeister